Onlineauftrag – Abholung auf Abruf
Anmeldungen für Sperrmüll & Altholz, Elektrogeräte & Metallschrott, Alttextilien & Schuhe sowie
Grünschnitt (Gebühren für Grünschnitt: HIER klicken) können hier eingegeben werden.
Hinweise
Abholung Sperrmüll & Altholz, Elektrogeräte & Metallschrott
- Sperrmüll & Altholz bitte getrennt nebeneinander bereitstellen.
- Hölzer aus dem Außenbereich, wie Zäune, Fenster und Gartenmöbel, werden nicht mitgenommen. Diese Gegenstände können Sie auf unseren AVR Anlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg selbst anliefern.
- Die einzelnen Gegenstände dürfen bis zu zwei Meter lang und bis maximal 50 Kilogramm schwer sein.
- Die bereitgestellte Menge darf pro Auftrag maximal 4 Kubikmeter betragen.
- Die Gegenstände müssen spätestens bis 06:00 Uhr zur Abholung bereitstehen.
- Aus versicherungstechnischen Gründen ist es erforderlich, Fahrräder separat anzumelden.
Abholung Grünschnitt
- Mitgenommen wird Grünschnitt holzig, das heißt Strauch- und Baumschnitt.
- Diese Leistung ist gebührenpflichtig.
- Die bereitgestellte Menge darf pro Auftrag maximal 10 Kubikmeter betragen (größere Mengen bitte telefonisch unter 07261 / 931-310 anmelden).
- Erhöht sich die Abholmenge um mehr als 2 Kubikmeter, kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Auftragsnummer per E-Mail an auftragsannahme@avr-kommunal.de oder telefonisch unter 07261 / 931-310, da sonst die Abholung nicht gewährleistet werden kann.
- Die Einzelstücke sollten höchstens 25 Kilogramm schwer und 1,5 Meter lang sein - bei einem maximalen Durchmesser von 20 Zentimetern.
- Befüllte Säcke oder andere Behältnisse sowie Laub und Rasenschnitt werden nicht mitgenommen.
- Der Grünschnitt muss am Tag der Abholung bis spätestens 06:00 Uhr ungebündelt, ebenerdig und frei zugänglich an der Grundstücksgrenze zur Straße bereitliegen.
- Die Anwesenheit der Grundstückseigentümer*innen bzw. Mieter*innen ist nicht erforderlich.
- Die Abrechnung der Gebühren erfolgt mit einem separaten Gebührenbescheid.
- Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie in der Abfallwirtschaftssatzung mit Abgaben- und Gebührenverzeichnis
Abholung Alttextilien & Schuhe
Mitgenommen werden:
- Damen-, Herren- und Kinderbekleidung
- Bettwäsche, Decken, Gardinen und Haushaltswäsche
- Hüte, Pelze, Woll- und Strickware
- Schuhe (paarweise gebündelt)
Nicht mitgenommen werden:
- Putzlappen/-lumpen, ölverschmierte Lappen
- Skischuhe, Gummistiefel, Schlittschuhe, Inline-Skates und Rollschuhe
- Stoffballen/-reste, Matratzen, Teppiche und Teppichböden
Bitte die Alttextilien in fest verschlossenen Säcken am Tag der Abholung bis spätestens 06:00 Uhr am vereinbarten Ort bereitstellen.